Ständig auf Nahrungssuche: Das Gebührentier - Foto: bit.it / photocase.com
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Und täglich murmelt das Gebührentier.

Bei einer außerordentlichen Sitzung der ÖH Bundesvertretung wurde am Freitag, dem 2. März, die Auflösung von Rücklagen in der Höhe von einer Million Euro mit großer Mehrheit beschlossen. „Gemeinsam mit den Universitätsvertretungen werden wir Studierende bestmöglich im Kampf gegen Studiengebühren unterstützen und nicht zulassen, dass die Unfähigkeit der Politik einmal mehr auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen wird“, bekräftigt Peter Grabuschnig, ÖH Generalsekretär, den Beschluss. „Ohne Rechtsgrundlage darf es keine Studiengebühren geben. Studierende die gegen unrechtmäßige Studiengebühren klagen wollen, werden wir daher durch alle Instanzen unterstützen.“ Des Weiteren wurde bei der Sitzung der Sozialausschuss der ÖH beauftragt ein Konzept für die Aufstockung des Sozialfonds auszuarbeiten. „Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass sozial schwächere Studierende, die von etwaigen Studiengebühren besonders hart getroffen werden würden, unterstützt werden können.“

„Die Universitäten dazu zu nötigen im rechtsleeren Raum zu agieren ist absolut letztklassig“, kommentiert Martin Schott vom Vorsitzteam der ÖH das Vorgehen des Wissenschaftsministers. „Töchterle lagert seine politische Verantwortung auf die Gerichte aus, anstatt einzusehen, dass es für Studiengebühren keine parlamentarische Mehrheit gibt. Die Reparatur des Gesetzes hat er von Anfang an kategorisch abgelehnt und in seiner Sturheit mit dem Finger immer nur auf andere gezeigt. Die Rechtsicherheit der Studierenden und der Universitäten scheint ihm offensichtlich kein Anliegen zu sein, so lange er nur seinen Kopf durchsetzen kann.“

„Unser Ziel ist keinesfalls die Universitäten finanziell zu schädigen, sondern die Interessen der Studierenden zu wahren, die Universitäten aus Töchterles Klammergriff zu befreien und die Rechtssicherheit wieder herzustellen“, erklärt Angelika Gruber die Beweggründe der ÖH. „Als gäbe es keine wichtigeren hochschulpolitischen Fragen, versucht Töchterle Studiengebühren mit der Brechstange durchzusetzen. Ein derartiges Vorgehen ist nicht länger tragbar. Es liegt nun in der Verantwortung der Politik, diese rechtsleere Situation in Abstimmung mit allen HochschulpartnerInnen zu klären und das Gesetz zu reparieren.“

Auch die ÖH Uni Graz bereitet die Auflösung von Rücklagen vor, um Studierende bei möglichen Klagen gegen etwaige Studiengebühren an der Uni Graz zu unterstützen.

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