Allgemein

Das Internet als Menschenrecht

Google, Facebook und Twitter sind nicht die vier Reiter der menschenrechtlichen Apokalypse in Online- Form. Wer sich online begibt, begibt sich nicht seiner Rechte. Menschenrechte gelten online wie offline. Indessen stellen Informations- und Kommunikationstechnologien die Durchsetzung der Menschenrechte vor neue Herausforderungen. Konzediert: Trotz Geltung des gesamten Menschenrechtskorpus für Sachverhalte mit Internetbezug ziehen die neuen technologischen Möglichkeiten offene menschenrechtliche Fragen nach sich. Inwieweit unterscheiden sich DDoSAttacken von Sit-ins? Wenn ein Anbieter eines sozialen Netzwerkes dieses zu einem quasi-öffentlichen Raum macht, verliert dieser dann das Recht UserInnen auszuschließen, die Meinungen vertreten, die nicht im Mainstream liegen? Und gibt es überhaupt ein Recht auf Internetzugang?

Ein Recht auf Internetzugang

2012 begann schlecht für jene, die ein Menschenrecht auf Internetzugang verfechten. Am 4. Jänner veröffentlichte Vint Cerf, als einer der technischen Vordenker des Internet eine angesehen Figur in der Internet Community, einen klar betitelten Kommentar in den New York Times: „Internet Access Is Not a Human Right“. Dieser Ansatz ist aus zumindest zwei Gründen rechtlich unterkomplex und rechtspolitisch wenig hilfreich.

Rechtlich unterkomplex ist eine generelle Ablehnung eines Rechtes auf Internetzugang, weil sie nationale und internationale Verbriefungen verwischt. Manche Staaten – darunter Estland, Frankreich und Finnland – haben auf nationaler Ebene ein Recht auf Zugang zum Internet geschaffen, indem sie ZugangsanbieterInnen dazu verpflichtet haben, gewisse Mindestbandbreiten auch in ländlichen Gegenden zu garantieren. Doch selbst in Ländern, in denen kein formales Recht auf Internetzugang besteht, kann ein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf eine kommunikative Grundversorgung aus Menschenrechten und Teilhaberechten an dem demokratischen Meinungsbildungsprozess abgeleitet werden. Rechtlich unterkomplex ist eine Ablehnung von Internetzugang als Menschenrecht darüber hinaus, weil sie zwei getrennte Aspekte von „Zugang“ verwischt: die physische Dimension des Internetzugangs und den Zugang zu Online-Inhalten. Denn neben der Konnektivität bestehen auch menschenrechtliche Ansprüche, die ein im Wesentlichen ungefiltertes Internet sichern. Dies bedeutet indes nicht, dass staatliches Filtern in jedem Fall menschenrechtlich problematisch ist. Vielmehr ist die Entfernung mancher Inhalte aus dem Netz, etwa Aufrufe zu Genozid oder Hassreden, sogar menschenrechtlich geboten. Entscheidend ist aber, dass Internetzugang im Lichte der wachsenden staatlichen Möglichkeiten zur Filterung von Internet- Inhalten immer auch eine inhaltliche Dimension mitumfasst. Natürlich ist das Recht auf Zugang kein absolutes Recht, das keine Ausnahmen kennt (wie etwa das Folterverbot) und ohne Verzögerung sofort gewährleistet werden muss (wie viele bürgerliche und politische Rechte). In der Tat hat das Recht auf Internet-Zugang eher konzeptuelle Ähnlichkeiten mit dem Recht auf Gesundheit insofern, als es Voraussetzung zur Realisierung anderer Menschenrechte ist, aber nur unter hohem finanziellem Aufwand flächendeckend zu implementieren ist. Das Recht auf Internet-Zugang, hier in seiner Konnektivitätsdimension, ist somit eng verknüpft mit dem entwicklungspolitischen Anliegen der Überwindung des digitalen Grabens.

Den Digital Natives gehört die Zukunft

Die Diskussion um das verfehlte ACTAAbkommen hat gezeigt, dass menschenrechtsunsensible internationale Verträge in Zeiten einer neuen transnationalen Öffentlichkeit nicht mehr haltbar sind. Gesetze und Verträge, die sich auf das Internet beziehen, müssen in einem Prozess des Multistakeholderismus legitimiert werden. Die junge Generation menschenrechtsbewusster Bürgerinnen und Bürger hat als „digital natives“ das Potenzial, die Menschenrechte für das Internet relevant zu machen. Denn es besteht kein Zweifel, dass das Internet ein Inkubator für entscheidende soziale Entwicklungen der Zukunft ist. Gleichzeitig ist das Internet ein zentraler Katalysator für den Menschenrechtsschutz. Abschließend: Es gibt ein Menschenrecht auf Internetzugang. Dieses hat zwei Dimensionen: den Zugang zum Internet in infrastruktureller Hinsicht – hier sind entwicklungspolitische Interventionen notwendig – und den Zugang zu Internetinhalten – hier ist der Kampf gegen Internetzensur global auf menschenrechtlicher Basis verstärkt zu führen. Die Internetfreiheit braucht uns; und sie braucht Proteste gegen verfehlte Abkommen und Gesetze, wie ACTA, SOPA und PIPA.

Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass der Mensch im Zentrum steht. Es ist nicht „das Internet“, das Menschenrechte schützt. Es sind Menschen, die das Internet nützen, um (im Idealfall) Menschenrechte zu schützen. Nicht „das Internet“ protestierte am Tahrir-Platz in Kairo, nicht soziale Medien waren es, die die Revolution machten, sondern Menschen, die nach der Abschaltung des Internet nicht mehr kommunizieren konnten. Quasi eine Live-Facebook-Gruppe ohne Facebook, die aber dank Facebook weltweit geliked werden konnte. So macht das Internet Empörung leicht kanalisierbar und schafft den Kindern der 68er und anderen SofarevolutionärInnen ein befriedigendes Gefühl konstruktiver Beteiligung

Wer das Brot der Welt stiehlt

Schließlich: Wir müssen uns dagegen wehren, dass das Menschenrecht auf Internetzugang gegen andere Menschenrechte ausgespielt wird. Alle Menschenrechte sich universell, allgemein gültig, miteinander verknüpft und bedingen einander. Was bedeutet das für das Internet? Beim Weltgipfel zur Informationsgesellschaft 2005 wurde ein afrikanischer Menschenrechtler gefragt, ob nicht die Realisierung des Rechts auf Nahrung wichtiger sei als der Zugang zum Internet. Seine Antwort: „Ohne Zugang zum Internet kann ich niemandem erzählen, wer mein Brot stiehlt“. Nutzen wir das Internet also nicht nur dafür, uns zum nächsten Kaffee zu verabreden und über die Vorzüge von Auer und Sorger zu diskutieren. Nein: Nutzen wir das Internet, um laut zu rufen, zu bloggen, zu twittern, wer das Brot dieser Welt stiehlt. Und nicht vergessen: Damit ist es häufig noch nicht getan. Effektiver sozialer Aktivismus verlangt auch in Zeiten des Internets mehr als einen Mausklick.

Zum Nachlesen

Gahren/Haselbeck/Kettemann/Senges (Hrsg) Menschenrechte und Internet (2012)
http://bit.ly/menschenrechteinternet_pdf
http://bit.ly/bericht_menschenrechteinternet

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