Zurzeit ist das Thema Studiengebühren eines der dominantesten in der Universitätspolitik. Zwar gehe ich davon aus, dass alle bescheid wissen, aber zuerst noch einmal ein kurzer Rückblick, wie alles kam: Im Juni 2011 wurde ein Teil der bisherigen Studiengebührenreglung im Gesetz vom Verfassungsgerichtshof (kurz VfGH) mit einer Reparaturfrist bis zum 29. Februar 2012 aufgehoben. Das hieß, dass das Gesetz so noch bis zum 29. Februar gültig war, danach aber nicht mehr. So sollte der Gesetzgeber (also das Parlament) die Möglichkeit bekommen die verfassungswidrigen Stellen auszubessern. Nichts geschah bis dahin, außer ein Tauziehen zwischen den beiden Regierungsparteien. Um die Pattstellung zu beenden beschloss der zuständige Bundesminister Töchterle, dass Universitäten doch im Rahmen ihrer Autonomie selbstständig Studiengebühren einheben könnten und lies dies mit einem mehr als zweifelhaften Rechtsgutachten untermauern. Es gibt zwar sehr viele andere Gutachten die diesem einen widersprechen, aber sind die Segel einmal gesetzt, weicht man scheinbar nie mehr davon ab. Was macht die Universität Graz? Die eilt in ihrem Obrigkeitsdenken und blindem Gehorsam mit und beschließt im Senat mit 15 Stimmen dafür und 11 Stimmen dagegen eine solche Studiengebührenregelung.
Da stehen wir nun.
Unabhängig davon, ob man nun gegen oder für Studiengebühren ist, dreht sich die Diskussion darum, ob Universitäten solche nun selbstständig, also ohne gesetzliche Grundlage, einheben dürfen oder nicht. Das Positive an der Diskussion ist, dass sie im Moment auf einer rein rechtlichen Ebene geführt wird und nicht auf einer ideologischen. Wir als ÖH würden uns auch dort gegen Studiengebühren aussprechen, aber so haben wir die Zuversicht, dass uns das Gericht Recht geben wird und die Studiengebühren dann hoffentlich endgültig wieder der Vergangenheit angehören werden. Alles in Allem ist es im Moment sehr schwer, seriöse Auskünfte zu diesem Thema zu geben. Abzuwarten gilt zum Beispiel noch die Regelung für die Ausnahmen (also wer von der allgemeinen Regelung ausgenommen ist). Was man aber sagen kann, ist, dass wir uns als ÖH weiterhin vehement gegen Studiengebühren aussprechen werden und alle Studierenden, welche Studiengebühren zahlen müssen unterstützen werden, bis zum VfGH zu kommen um diesem Missstand ein Ende zu setzen. Hierbei sei betont, dass es dabei zu keinem finanziellen Risiko (Verwaltungsgebühren, Rechtsanwaltskosten etc.) für diese Studierenden kommen wird – dafür haben wir gesorgt. Auch können wir sagen, dass wir euch in den kommenden Wochen, in denen diese Dinge alle fixiert werden müssen, auf dem Laufenden halten werden, wie der Stand der Dinge ist und was ihr tun müsst um keine Studiengebühren zahlen zu müssen bzw. sie später wieder rückerstattet zu bekommen. Also nicht gleich den ÖH-Newsletter löschen, sondern zuerst lesen, denn es werden wichtige Informationen darin enthalten sein. Solltet ihr Fragen dazu haben, scheut euch nicht uns diese zu stellen. Eine kurze E-Mail an beratung@oehunigraz.at genügt. Ob es ein Drama in fünf Akten ist, kann man selbstverständlich noch nicht sagen, das beurteilen wir, wenn die Geschichte fertig geschrieben ist.