Allgemein

Vorverlegte Inskriptionsfrist

Aufgrund einer UG-Novelle wurden die allgemeinen Zulassungsfristen österreichweit vorverlegt. Die Inskriptionsfrist für das kommende Wintersemester wird von 2. Juli bis 5. September laufen. Innerhalb dieser Frist muss eine eindeutige Willensbekundung zur Inskription bei der Universität abgegeben werden, um neu an der Uni Graz inskribieren zu können. Die zusätzliche Inskription von weiteren Fächern ist wie bisher bis zum Ende der Nachfrist (30. November) möglich. Zum Einsatz kommen wird das bestehende System in UniGrazOnline für die Vorerfassung, allerdings ohne der verpflichtenden Vorauswahl eines bestimmten Studiums. Weiters sollen die Schwachstellen des Systems, die letztes Jahr zu enormen Problemen geführt haben, beseitigt worden sein.

Errata: In der Printausgabe der Libelle wurde irrtümlicherweise der Zeitraum 2. Juli bis 5. September genannt.

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