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Klagen gegen Gebühren

Die ÖH Uni Graz unterstützt Studierende dabei, gegen die autonome Einhebung der Studiengebühren vorzugehen. Das Ziel ist es, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu landen und dort die Klage einzureichen, damit dieser die Rechtmäßigkeit der autonomen Einhebung überprüfen kann. Aber bis da hin gilt es, den „Instanzenzug auszuschöpfen“. Das bedeutet an der Uni, dass zuerst ein Antrag an das Rektorat gestellt werden muss. Das Rektorat hat danach sechs Monate Zeit, auf diesen Antrag zu reagieren (§73 AVG). Sobald der (negative) Bescheid vom Rektorat aus- und dir zugestellt wurde, hast du zwei Wochen Zeit, dagegen Berufung einzulegen. Diese wird dem Senat der Uni Graz vorgelegt, welcher wiederum sechs Monate Zeit zur Entscheidung hat.

Erst mit dem Bescheid des Senats kann beim Verfassungsgerichtshof die Klage eingelegt werden (Frist: Sechs Wochen, wird von der Anwaltskanzlei der ÖH erledigt). Bis heute wurden noch keine Anträge zu den Studiengebühren im Senat behandelt, denn dieser tagt erst ab Oktober wieder. Es würde weiters für alle Beteiligten Sinn ergeben, wenn die Universität sich hier länger Zeit lässt als sie für den Verwaltungsweg bräuchte. Denn sobald der VfGH in einem Fall entschieden hat, kann die Universität ihre Entscheidungen an dieses Urteil anpassen und die Kosten für die Verfahren gering halten. Für deine Rechtssicherheit reicht es, ein Verfahren anhängig zu haben, also die Anträge eingebracht und die Berufungsfrist eingehalten zu haben. Alle Informationen zu den Studiengebühren findest du auf www.studiengebühren.at 

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