Allgemein

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gemeinderatswahlen stehen vor der Tür. Das hat etwas mit Politik zu tun. „Politik“ ist wohl mittlerweile ein Begriff, der für viele negativ behaftet ist. Deshalb wollen wir auch nicht über Politik schreiben – sie findet immerhin erst in Folge statt – sondern über das Wesentliche, das der Politik vorangehen soll: die Wahl.

Wenn man sich die Frage stellt, was eine Wahl eigentlich ist, ist es nicht leicht, eine vollständige Antwort zu geben. Will man es auf das Geringste herunterbrechen, dann ist eine Wahl das Setzen einer Markierung auf einem vorgedruckten Papier, das Verpacken dieser in einem Kuvert und das Werfen in eine bestimmte Box. Wenn man den Betrachtungsbereich jedoch erweitert, wird eine Wahl schon wesentlich mehr. Fragen wie „Was wählt man?“, „Wen wählt man?“, „Wozu wählt man?“, „Warum wählt man gerade das, was man wählt?“ sind nur vier Fragen von vielen, die man sich in diesem Zusammenhang stellen kann. Alle Fragen zu beantworten, die Wenns und Abers zu erörtern, würde in einer Zeitschrift niemals Platz haben. Dennoch wollen kurz auf das „Wozu?“ und „Warum?“ eingehen.

Wahlen in Österreich sind, ungeachtet der Entscheidung wen oder was man wählt, eine Form der Mitbestimmung der Bevölkerung, und zwar eine Willensbekundung. „Kann diese Partei meine Meinung vertreten und will ich sie auch von der selbigen vertreten werden?“ ist wohl eine wesentliche Frage, die man sich stellen muss und die auch schon die Antwort auf die beiden Ursprungsfragen gibt. Mit der Wahl (oder auch Nichtwahl) einer Partei beeinflusst man direkt die Politik, welche in den kommenden Jahren passieren wird. Wenn man damit zufrieden ist, kann man wieder die gleiche Partei wählen, wenn nicht, dann eben nicht. Übrig bleibt aber das Ergebnis einer Wahl, das wie ein Zeugnis für die Politik verstanden werden kann und Politikerinnen und Politiker zum Nachdenken anregt – auch wenn sie es manchmal nicht zugeben wollen.

Zu guter Letzt bleibt uns nicht viel mehr zu sagen, als euch dazu aufzufordern, zur Gemeinderatswahl zu gehen und eure Stimme abzugeben. Wahlberechtigt für die Wahlen des Gemeinderates und BezirksrätInnen sind alle Personen, die seit dem 14. September 2012 ihren Hauptwohnsitz in Graz haben, die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

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