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Nachgefragt: Studierendenfeste

Wie steht die Universität zu Studierendenfesten in der Uni?

Studierendenfeste gehören zum fixen Repertoire eines Universitätsstandortes dazu. Die Universitätsverwaltung unterstützt die Studierenden im Rahmen der Veranstaltungsorganisation und bietet auch professionelle Beratung durch MitarbeiterInnen des Veranstaltungsservice der Universitätsdirektion an. Auch organisatorisch und handwerklich werden Veranstaltungen der Studierenden unterstützt. Ein Augenmerk liegt auch immer darauf, dass sich Feierlichkeiten der einen mit Studienverpflichtungen der andereren nicht überschneiden bzw. nicht konkurrieren.

VeranstalterInnen klagen über gestiegene Auflagen bei Festen seitens der Universität. Warum?

Im Lichte der privatrechtlichen Vollautonomie der Universitäten als juristische Personen öffentlichen Rechts sind auch die geltenden Rechtsvorschriften für Veranstaltungen für die Universität Graz und für die VeranstalterInnen unmittelbar schlagend. Haftungs- und versicherungstechnische Anforderungen sowie immer komplexer werdende Veranstaltungen erfordern sowohl in der Privatwirtschaft als auch im universitären Bereich eine professionelle Vorbereitung und Durchführung. Von einigen VeranstalterInnen wird dies als beklagenswerte Auflage verstanden. Die Universitätsverwaltung hilft und unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten wo sie kann, weist aber auch auf die gesetzlichen Grenzen von Veranstaltungsdurchführungen hin. Sicherheitstechnische Aspekte verstärken sich dadurch, dass Feste von VeranstalterInnen nicht mehr alleine beworben werden, sondern mittels neuer Medien (Social Networks) eine enorme Informationsausbreitung erlangen. Die Nachbarrechte sind zu beachten und es ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass auch der Uni Campus unter dem schlechten Ruf des „Uni Viertels“ durch die Medien leidet. Durch die Einbindung eines Ordnerdienstes ist der geordnete Ablauf gesichert und die Haftung in Bezug auf Brandschutz und Erste-Hilfe-Leistung gewährleistet. Während der Veranstaltung durchgeführte Lärmmessungen sind eine Auflage aus der Lärmemissionsverordnung, sie sind aber auch notwendig zur Wahrung der Nachbarrechte und bei Beschwerden bei den Behörden. Die Reinigung des Festbereiches, die geordnete Müllentsorgung und eigene Toiletten für die BesucherInnen sind Auflagen, die den geordneten Lehr- und Studienbetrieb nach Veranstaltungen sichern. Positiv kann gesehen werden, dass die Feste sicherer, nachhaltiger und gegenüber den Behörden und den AnrainerInnen besser argumentiert werden können.

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