Allgemein

Sozialtopf für Studierende

Seit Oktober 2012 bin ich als Sozialreferentin tätig, davor arbeitete ich zwei Jahre lang als Sachbearbeiterin im Sozialreferat. Wir beantworten den Studierenden Fragen zu den Themen Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mensabeihilfe, Mensastempel, Mobilitätscheck, Wohnbeihilfe, Beschäftigungsformen, Verdienstgrenzen, Sozialtopf der ÖH Uni Graz, Sozialfond der Bundes-ÖH, etc.

In diesem Beitrag möchte ich gerne näher auf das Thema Sozialtopf eingehen. Leider nutzen bislang sehr wenige Studierende die Förderungsmöglichkeit des Sozialtopfs. Deshalb möchte ich alle Studierenden motivieren, welche noch keinen Antrag für dieses Semester gestellt haben, dieses noch bis 25. Jänner (12 Uhr) zu tun. Alle Anträge, die nach dieser Frist bei uns im Büro einlangen, können erst im Sommersemester bearbeitet werden. Das Formular für das Ansuchen auf den Sozialtopf findet ihr auf unserer Homepage: http://soziales.oehunigraz.at/sozialtopf/.

Voraussetzungen neben der sozialen Bedürftigkeit sind, dass der/die Antragsteller/in an der Karl-Franzens- Universität Graz studiert, der ÖHBeitrag bezahlt wurde und in den letzten zwei Semestern ein ausreichender Studienerfolg nachweisbar ist. Sozial bedürftig im Sinne der Richtlinien ist man, wenn die monatlichen Ausgaben die monatlichen Einnahmen übersteigen. Für einen ausreichenden Studienerfolg müssen in den letzten zwei Semestern mindestens 16 ECTS erreicht worden sein. Jedoch können Gründe wie Kindererziehung, Berufstätigkeit oder Krankheit bzw. andere unabwendbare Gründe zu einer Halbierung der vorgesehenen ECTS führen.

Die Richtlinien für den Sozialtopf, das Antragsformular und welche Unterlagen ihr dem Antrag beilegen müsst, könnt ihr unserer Homepage entnehmen: http://soziales.oehunigraz.at

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