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Verklag‘ deine Profs

Die Österreichische Verwaltung wird verkleinert, rund 100 Behörden sollen eingespart werden. Dies betrifft auch die Studierenden, da in studienrechtlichen Angelegenheiten nicht mehr der Senat in zweiter Instanz entscheiden soll, sondern unabhängige Verwaltungsgerichte. Wird gegen Entscheidungen der Universität berufen, kann der Senat eine Stellungnahme abgeben und die erste Instanz ihre Entscheidung revidieren. Tut sie das nicht, kommt der Fall vor Gericht – wer den Fall verliert, trägt die Prozesskosten. Besonders zum Tragen kommt dies bei Anträgen auf Anerkennung von Prüfungen. Gibt es Meinungsunterschiede bezüglich einer Anerkennung von LVen zwischen CuKo-Vorsitzenden und Studierenden, muss ein externes Gericht über die Gleichwertigkeit gem. §78 UG entscheiden und hat dafür doppelt so lange Zeit wie dem Senat bisher eingeräumt wurde. Die Novelle und Stellungnahme der ÖH kann auf bipol.oehunigraz.at eingesehen werden.

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