Zu den 50 Euro Aufnahmegebühren
Mit Sommersemester 2016 wird an der Uni Graz erstmals bei zugangsbeschränkten Studien ein „Beitrag für Aufnahmeverfahren“ in Höhe von 50 Euro eingehoben. Wir wollen in diesem Artikel daher folgende Fragen erörtern: Wer muss diese Gebühr entrichten, wann muss sie bezahlt werden und was will die Uni damit eigentlich erreichen? Personen, die sich im Wintersemester 2016/17 zu folgenden Studien einschreiben wollen, sind davon betroffen:
- VWL
- BWL
- Biologie
- Psychologie (BA & MA)
- Pharmazie
- Molekularbiologie
Die Zahlungsfrist richtet sich nach dem Zeitraum der Registrierung und die rechtzeitige Bezahlung ist eine ausnahmslose Voraussetzung für die Anmeldung zu einem zweistufigen Aufnahmeverfahren. Dieses besteht aus einem Online-Assessment sowie einem anschließenden schriftlichen Aufnahmetest. Die Kuriosität entsteht aber dann, wenn diese Tests nicht stattfinden. Für jedes zugangsbeschränkte Studium gibt es eine gewisse Anzahl an zu vergebenden Studienplätzen und erst wenn diese überschritten wird, beginnt die universitäre Aussiebung durch die schriftlichen Tests. Die erwähnten 50 Euro sind aber in jedem Fall zu entrichten. Das erweckt den Anschein der Willkürlichkeit, denn wenn kein Aufnahmetest zustande kommt, zahlt man für das 30-minütige Ausfüllen eines Online-Formulars 50 Euro.
Eine Rückgabe ist ausgeschlossen, also was passiert mit diesem Geld? Diesem Mysterium konnten wir leider bis dato nicht auf den Grund gehen. Hingegen sind uns mittlerweile die von universitärer Seite verfolgten Zwecke bekannt. Zum einen will die Universität damit die angehenden Studierenden motivieren, bei den Aufnahmetests auch tatsächlich zu erscheinen. Wenn die Uni mit 1000 Prüflingen kalkuliert, von denen schlussendlich nur 500 tatsächlich teilnehmen, ist das natürlich eine sehr hohe Ausfallquote. Als zweite Begründung werden die mit den Prüfungen einhergehenden Verwaltungskosten, insbesondere die administrative und personalaufwendige Vorbereitung, genannt. Diese Argumentation ist aus Sicht der Universität durchaus nachvollziehbar, doch wäre es dann nicht gerechter, diese Gebühren erst einzuheben, wenn der Aufnahmetest tatsächlich stattfindet? Oder eine auf einem Kautionssystem basierende Rückerstattung zu ermöglichen, sobald man zum Test erscheint?
Wir können uns natürlich auch sehr gut in die Situation von Studierenden hineinversetzen, die aufgrund zu weniger Lehrveranstaltungsplätze (besonders prekär bei Laborplätzen) an ihrem Studienfortschritt gehindert werden und Zugangsbeschränkungen aus ihrer Sicht als sinnvoll erachten. Wir finden es aber nicht in Ordnung, dass diese Missstände zu Lasten künftig angehender Studierender fallen. Die chronische Unterfinanzierung der österreichischen Hochschulen und eine über Jahrzehnte versäumte adäquate Ausbau- und Finanzierungspolitik darf nicht auf dem Rücken der künftigen Studierenden ausgetragen werden.
Natürlich kann man dem entgegnen: Es sind doch “nur” 50 Euro. Doch denken wir längerfristig: Ungeachtet der Tatsache, dass damit finanziell schwächer Gestellte benachteiligt werden, ist damit de facto eine Tür geöffnet worden, die weitere Belastungen und Hürden für Studierende zur Folge haben könnte. Manche Türen sollten eben besser geschlossen bleiben.
Das neue Lehramtsstudium
Das neue Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ist nun seit vergangenem Wintersemester voll in Betrieb. Doch trotz der vielen und konstruktiven Arbeit, die bereits geleistet wurde, gibt es noch zahlreiche Stolpersteine, die aufgearbeitet werden müssen. Wir wollen nun vor allem die zahlreichen Diplomstudierenden ansprechen, deren Studium im Jahr 2021 ausläuft.
Umsteigen oder nicht?
Grundsätzlich raten wir davon ab, vom Diplomstudium in das Bachelorstudium umzusteigen, denn ein Umstieg bringt derzeit leider etliche Nachteile und Probleme mit sich. Diese betreffen vor allem Studierende, die schon ein paar Semester ihres Lehramtsstudiums hinter sich gebracht haben.
Ein Beispiel: Viele Lehrveranstaltungen aus den höheren Semestern des Bachelorstudiums werden im Moment schlichtweg noch nicht angeboten. Dies führt weiter zu der absurden Situation, dass gleichwertige Lehrveranstaltungen bei einem Umstieg nicht angerechnet werden können, da diese noch nicht im UGO eingetragen sind und es dadurch keine Äquivalenzfächer gibt. Vor allem wenn diese Lehrveranstaltungen Teil einer Voraussetzungskette sind, kann das neben persönlichem Ärger auch zu Studienzeitverzögerungen führen. Und selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, muss man mitunter mehrere Semester warten, bis benötigte Lehrveranstaltungen das erste Mal angeboten werden.
Wir empfehlen dringend, noch vor dem Auslaufen deines Studienplans mit dem Studium fertig zu werden. Eine Zwangsumstellung oder ein Umstieg in das Bachelorstudium kann für deinen Studienfortschritt unangenehme Folgen haben und dich um Jahre zurückwerfen.
Autor_innen: Christian Mayer, Manuel Slupetzky (Referat für Bildung und Politik)
Erschienen in der Print-Ausgabe 3 2015/16, S. 25f
Dank an die StV/IG Lehramt für die tatkräftige Mitarbeit!