Cornelia Scheucher über Schwangerschaft, Selbstbestimmung und Machtdemonstrationen der österreichischen Regierung
Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein emotionales Thema, ein Thema, das ständig zu neuen Diskussionen und Debatten führt. Im Prinzip geht es um folgende zentrale Frage: Inwiefern ist es anderen, meist außenstehenden Menschen wie Politikern etc. gestattet, über das Leben einer Frau zu bestimmen und darin einzugreifen?
Die Situation in Österreich
Wir befinden uns im Jahr 2019. Das Gesetz, das in Österreich den Schwangerschaftsabbruch regelt, trat am 1. Januar 1975 in Kraft. Demnach besagt es, dass es Frauen erlaubt ist, innerhalb von drei Monaten nach der Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter, abzutreiben. Wenn eine geistige oder körperliche Schädigung des zukünftigen Kindes diagnostiziert wird, oder bei bedrohlichen Umständen für die schwangere Frau, ist eine Abtreibung auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Der Abbruch muss von einem Arzt bzw. einer Ärztin durchgeführt werden. In Österreich gibt es jedoch keine vorgeschriebene Wartezeit, keine vorgeschriebene Beratung in einer Beratungsstelle und die Frau muss die Gründe für den Abbruch nicht nennen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn es einen medizinischen Grund für den Abbruch gibt. In den meisten westeuropäischen Ländern, außer in wenigen wie Malta und Monaco, wo der Abbruch verboten ist, wird eine Abtreibung – zumindest für sozial schwächere Frauen oder Jugendliche – bezahlt. Treibt eine Frau nach der vorgegebenen Frist bzw. ohne ärztliche Hilfe ab, droht ein Jahr Gefängnis.
In Österreich gibt es zwei Arten, eine Schwangerschaft abzubrechen: Die medikamentöse und die chirurgische Methode. Beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch wird das Medikament Mifegyne verabreicht. Es hebt die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron) auf. Nach dem Einnehmen dieser Pille kann man aber nicht unterscheiden, ob es sich um einen medikamentös herbeigeführten Abbruch oder um einen Spontanabort handelt. In Indien zum Beispiel kann man diese „Abtreibungspille“ ohne Rezept in der Apotheke kaufen. Beim chirurgischen Abbruch hingegen bekommt die Frau eine örtliche Betäubung und sobald diese wirkt, wird die Schwangerschaft mit einem Röhrchen durch den Muttermund abgesaugt. Dieser Vorgang dauert nur wenige Minuten.
Zur Geschichte
Unter Kaiserin Maria Theresia wurde 1768 der Abbruch einer Schwangerschaft verboten –wer es trotzdem tat, dem drohte die Hinrichtung durch das Schwert. Das Abtreibungsverbot hatte militärische Überlegungen: Ziel war es, genug Leute für das Heer zu beschaffen. In den folgenden Jahren und Jahrhunderten blieb der Abbruch weiterhin verboten. Unter Hitler wurde der Abbruch ebenso mit der Todesstrafe bestraft. Erst 1971 wurde dem Parlament erstmals ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der besagte, dass der Abbruch straflos sein sollte, wenn „besonders berücksichtigungswürdige Gründe“ vorliegen. Seit 1975 liegt das nach wie vor geltende Gesetz vor.
Neben schwangeren Frauen, die illegal abtrieben, wurden aber auch sogenannte „Engelmacherinnen“ und „Engelmacher“ strafrechtlich verfolgt und oft zur Todesstrafe verurteilt. Diese Menschen nahmen illegal Schwangerschaftsabbrüche vor und kamen nicht nur aus dem medizinischen Bereich, sondern waren auch Laien. Oft wurden diese Abtreibungen unter schlechten hygienischen Bedingungen mit nicht-medizinischen Instrumenten wie Stricknadeln, oder mit Chemikalien durchgeführt. Häufig führte dies zu schlimmen Komplikationen, die im schlimmsten Fall mit dem Tod der Schwangeren endeten. Im Januar 1945 wurde in Wien die letzte Todesstrafe über eine „Engelmacherin“ in Österreich verhängt.
My body – my choice?
Eine Frau ist in ihrem Leben ca. 35 Jahre fruchtbar. Natürlich stellt dies heutzutage kein Problem mehr dar, leben wir doch in dem Luxus, dass es Verhütungsmittel gibt. Denkt man aber an eine Zeit zurück, in der diese Mittel nicht vorhanden waren, ist das eine unglaubliche Zahl. Man kann sich nur schwer vorstellen wie schrecklich es für Frauen gewesen sein muss, eine, im übertriebenen Sinne, Unmenge an Kindern zu bekommen. Welch körperliche und nervliche Strapazen das mit sich bringen musste. Ein Abbruch wäre zu dieser Zeit undenkbar gewesen. Wie konnte man Frauen das zumuten und wie kann man das heute noch immer in gewissen Entwicklungsländern tun?
Das Gesetz in Österreich lässt Frauen zumindest für einen kurzen Zeitraum die Entscheidungsfreiheit. Andererseits zeigt es wieder einmal die „Machtdemonstration“ der Regierung über seine weiblichen Bürger. Oft wird die Diskussion um eine komplette Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ohne Fristen damit dementiert, dass schwangere Frauen in solchen Situationen irrational handeln würden. Sie wüssten nicht was gut für sie sei und würden auch in einer weit fortgeschrittenen Schwangerschaft abtreiben. Es gibt jedoch Statistiken, die zeigen, dass in Ländern, in denen Frauen selbst entscheiden dürfen, weniger Abtreibungen vorgenommen werden. Verbote verhindern Abtreibungen also nicht, sie bringen Frauen lediglich in schwierigere und gefährliche Situationen.
Alles in allem wirkt das Gesetz in Österreich wie ein Versuch, Frauen an die Hand zu nehmen und ihnen das Gehen beizubringen, obwohl sie doch schon selbst laufen können. Frauen, zumindest die meisten, wissen was gut für sie ist, was sie ihrem Körper zumuten können und was nicht. Denn es ist und bleibt IHR Körper. Es ist äußerst diskriminierend und bloßstellend Menschen im 21. Jahrhundert noch immer vorzuschreiben, was sie mit ihren Körpern machen dürfen und was nicht. Und es zeigt, dass das Image der dummen und naiven Frau noch immer in unseren Köpfen weiterlebt, obwohl im Jahr 2019 schon längst das Gegenteil klar sein müsste. Außerdem, gibt es ein Gesetz, in dem Männern vorgeschrieben wird, was sie mit ihrem Körper machen dürfen und was nicht?
Um nun die Frage vom Anfang zu beantworten, inwiefern es außenstehenden Menschen erlaubt ist, in das Leben von Frauen einzugreifen und darüber zu bestimmen: Gar nicht, das ist niemandem gestattet.
Autorin: Cornelia Scheucher
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